Ein Allerweltsbegriff: Er umfasst die Reservierung internationaler Flugtickets,
wobei ein Land einem anderen eine Leistung erbringt; den Tourismus, wo ein Land
den Burgern anderer Lander Leistungen erbringt; Bankgeschafte, wo eine Bank
Kunden aus anderen Landern bedient; Beratungsdienste, Mode oder Popmusik, wo
Burger eines Landes in einem anderen Land Leistungen erbringen.
Vor der Uruguay-Runde unterlagen derartige Leistungen hocht unterschiedlichen
nationalen Bestimmungen. Heute sind die Regierungen verpflichtet, einheimischen
und auslandischen Anbietern die gleichen Bedingungen zu gewahren. Allgemein gilt
auch, dass einem auslandischen Unternehmen keine Vorzugsbehandlungen gegenuber
anderen eingeraumt werden sollte. Damit wird erstmals ein breites Spektrum an
Bank- Wertpapier- und Versicherungsgeschaften internationalen Regeln unterstellt.